A-Stütze

Ingenieurbüro

Zur Objektplanung gehören Vorentwurf, Entwurf, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, begleitende Bauüberwachung, Erstellen von Vorgaben für durchzuführende Pflegeleistungen und die bau- und pflegetechnische Fachberatung der Bauherrschaft im privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereich.
Die Aufgaben sind entsprechend den unterschiedlichen Maßstabsebenen und der unterschiedlichen Auftraggeberstruktur vielfältig. Sie reichen von Gartenberatung für Privatgärten, öffentlichen Plätzen, Hofbegrünungen, Gestaltungen von Gewerbeflächen, Sport- und Spielplätzen, bis hin zur Gartendenkmalpflege und Renaturierungen im Naturschutzbereich.
Insbesondere bei der Erstellung von Bepflanzungsplänen obliegt den Planern im Bereich der Landschaftsarchitektur sowie den ausführenden Gärtnern eine hohe Verantwortung, da die Auswahl der Pflanzen auf das gesamtökologische Zusammenwirken einen großen Einfluss hat.